Informationen zur Presseakkreditierung

Informationen zur Presseakkreditierung

Liebe Medienvertreter & Medienvertreterinnen,

ab dem 04. Juni 2025 können Sie sich für die Kulturarena Jena akkreditieren. Der Antragszeitraum läuft für die Arenaouvertüre bis zum 13. Juni 2025, für die Konzertarena bis zum 01. Juli. Bitte beachten Sie diese Frist dringend, da eine Übermittlung anwesender Presse & Fotografen immer häufiger bereits vorab zur Prüfung an die Managements erfolgen muss. Bitte prüfen Sie vor Antragstellung die aktualisierten Akkreditierungsvoraussetzungen, die zum Download auf dieser Seite zu finden sind. Die Erfüllung & Einhaltung dieser Bedingungen ist Voraussetzung für eine Akkreditierung bei der Kulturarena. Die dazugehörigen Anträge finden Sie ebenfalls etwas weiter unten auf dieser Seite.

Der Veranstalter behält sich die Entscheidung über eine Akkreditierung nach Prüfung der angeforderten Belege/Unterlagen in Abstimmung mit den Künstleragenturen vor. Auf Grundlage Ihres Antrages erhalten Sie eine Bestätigungsmail sowie einen Akkreditierungsausweis zum Besuch der Veranstaltungen der Kulturarena. Sie können diesen am Pressestand auf dem Festivalgelände (Einlassbereich) entgegennehmen. Der Ausweis ist nicht auf andere Personen übertragbar. Bitte verstehen Sie unsere Bedingungen nicht als Behinderung Ihrer journalistischen Arbeit. Wir möchten genau diese fördern, indem wir die Auswahl unserer Medienvertreter und Medienvertreterinnen genau prüfen und dadurch zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Künstlern und Künstlerinnen und den Gästen der Veranstaltung gewährleisten. Wir freuen uns auf Sie und den gemeinsamen Sommer voller Kultur!

Wir freuen uns auf Sie und den gemeinsamen Sommer voller Kultur!
Viele Grüße vom ArenaTeam

Akkreditierungsvoraussetzungen/Bedingungen des Veranstalters

Bitte beachten: Die Akkreditierung erfolgt mitunter in Abstimmung zwischen Veranstalter und Agentur. Eine vom Veranstalter bestätigte Akkreditierung kann unter Umständen durch die Agentur/ das Management/ den Künstler oder die Künstlerin revidiert werden.

Allgemeines

Die Kulturarena ist öffentlich nur mit gültiger Eintrittskarte bzw. akkreditierten Journalistinnen und Journalisten zugänglich. Fachrelevant sind Redaktionen, Ressorts und Formate, die in direktem Bezug zu den Inhalten der Kulturarena oder Sponsoren stehen:

  • Fachpresse, Publikumspresse, Tagespresse, Online-Medien oder Blogs, Radio und Hörfunk, TV-Sender & Produktionsfirmen
    → Relevantes Format mit Bezug zu Kultur, Musik, Film, Theater
  • Nachrichtenagenturen

  • Eine Akkreditierung ist möglich für Journalisten/ Journalistinnen mit gültigem Presseausweis, die die Akkreditierungsvoraussetzungen erfüllen.
  • Dauerakkreditierungen werden lediglich an Medien vergeben, die tagesaktuelle und kontinuierliche Berichterstattungen zu Kulturarena-Veranstaltungen veröffentlichen. Eine unaufgeforderte Angabe der für die jeweilige Veranstaltung eingeteilten Mitarbeitenden ist verpflichtend und muss bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgen.
  • Tagesakkreditierungen für einzelne, ausgewählte Veranstaltungen werden nach Prüfung vom Veranstalter erteilt.Die Vergabe ist limitiert und erfolgt nach Prüfung der Anträge durch den Veranstalter und ggf. die Agenturen der Künstlerinnen und Künstler.
  • Mit der Akkreditierung gewährleisten die Journalisten/ Journalistinnen die Bereitstellung von Belegexemplaren ihrer Veröffentlichungen. Sollte dies nicht erfolgen, hält sich der Veranstalter offen, weitere Akkreditierungen zu widerrufen.

Print- & Onlinemedien

  • Journalisten/ Journalistinnen, insbesondere freie Mitarbeitende, benötigen eine Bestätigung der zuständigen Chefredaktion mit dem redaktionellen Auftrag zur Kulturarena-Berichterstattung.
  • Liegt kein Auftrag vor, sind zwei aktuelle Belege kulturbezogener Berichterstattungen vorzuweisen.
  • Für Online-Medien: Der Veranstalter benötigt vorab Informationen zur Art der Website, Besucherzahlen, Reichweite und Vorberichterstattung.
  • Die Akkreditierung von Online-Journalisten/ Journalistinnen ist begrenzt und wird erst nach individueller Prüfung der oben angegebenen Kriterien bestätigt/ abgesagt.

TV & Radio

  • Journalisten/ Journalistinnen, insbesondere freie Mitarbeitende, benötigen eine Bestätigung der zuständigen Chefredaktion mit dem redaktionellen Auftrag zur Kulturarena-Berichterstattung
  • Anträge für Aufzeichnungen und Interviews müssen direkt über die Künstleragentur gestellt werden - der Kontakt wird von dem Veranstalter an akkreditierte Journalisten/ Journalistinnen vermittelt. Der Veranstalter muss nach Aufzeichnungsgenehmigung / Interviewvereinbarung vor der Veranstaltung über anstehende Aufzeichnungen informiert werden.
  • Das Fotografieren ist nur mit einem Auftrag zur Online-Berichterstattung und nach vorheriger Absprache gestattet.
  • Die Akkreditierung von TV bzw. Radio-Journalisten/ Journalistinnen ist begrenzt und wird erst nach individueller Prüfung der oben angegebenen Kriterien bestätigt/ abgesagt.

Foto

  • Fotografen/ Fotografinnen benötigen einen redaktionellen Auftrag zur Kulturarena-Fotoberichterstattung, unterzeichnet von der zuständigen Chefredaktion.
  • Die fotografische Dokumentation muss an eine inhaltliche Berichterstattung gekoppelt sein. Eine Ausnahme von dieser Regelung kann nur vom Veranstalter getroffen werden.
  • Die Akkreditierung verpflichtet zur Einhaltung der Bedingungen des Künstlers/ der Künstlerin hinsichtlich der Länge und Art der Fotografie. Diese Bedingungen werden, wenn nicht vorher bekannt, jeweils am Konzerttag vom Veranstalter mitgeteilt. Der Fotograf/ die Fotografin ist für die Einholung dieser Informationen vor Konzertbeginn selbst verantwortlich. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen macht der Veranstalter gegebenenfalls von seinem Hausrecht Gebrauch.
  • Die Akkreditierung von Foto-Journalisten/ Journalistinnen ist begrenzt und wird erst nach individueller Prüfung der oben angegebenen Kriterien bestätigt/ abgesagt.

Veranstalter: JenaKultur | Kulturarena Jena
Ansprechpartnerin: Anna Fuhlbrügge | presse@kulturarena.de