Informationen zur Presseakkreditierung

Informationen zur Presseakkreditierung

Liebe Medienvertreter & Medienvertreterinnen,

ab 6. Mai können Sie sich für die Kulturarena Jena akkreditieren. Der Antragszeitraum läuft für die ArenaOuvertüre bis zum 20. Juni 2024, für die Konzertarena bis zum 28. Juni.

Die Presseakkreditierung ist im Kontext einer Kulturarena-Berichterstattung für Mitarbeiter & Mitarbeiterinnen aus allen Medienbereichen (Print- & Onlinemedien, TV & Radio sowie Foto) zugänglich.

Eine Akkreditierung ist möglich für ausgewiesene Journalisten & Journalistinnen mit gültigem Presseausweis, die ein berufliches Interesse an der Veranstaltung nachweisen können und unsere Akkreditierungsvoraussetzungen erfüllen.

Bitte prüfen Sie vor Antragstellung die detaillierten Akkreditierungsvoraussetzungen, die auf unserer Website unter www.kulturarena.de/presse.html zu finden sind. Die Erfüllung & Einhaltung dieser Bedingungen ist Voraussetzung für eine Akkreditierung bei der Kulturarena. Die dazugehörigen Anträge finden Sie ebenfalls im Pressebereich unserer Website.

Der Veranstalter behält sich die Entscheidung über eine Akkreditierung nach Prüfung der angeforderten Belege/Unterlagen vor. Auf Grundlage Ihres Antrages erhalten Sie eine Bestätigungsmail sowie Ihren Akkreditierungsausweis zum Besuch der Veranstaltungen der Kulturarena. Sie können diesen ab dem 21. Juni zur ArenaOuvertüre am Festplatz Jena Lobeda-West abholen bzw. ab dem 11. Juli (Eröffnungsabend) am Pressestand auf dem Festivalgelände (Schillergäßchen 1, Jena). Der Ausweis ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Bitte verstehen Sie unsere Bedingungen nicht als Behinderung Ihrer journalistischen Arbeit. Wir möchten genau diese fördern, indem wir die Auswahl unserer Medienvertreter und Medienvertreterinnen genau prüfen und dadurch zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Künstlern und Künstlerinnen und den Gästen der Veranstaltung gewährleisten.

Wir freuen uns auf Sie und den gemeinsamen Sommer voller Kultur!

Viele Grüße vom ArenaTeam

Akkreditierungsvoraussetzungen/Bedingungen des Veranstalters

Allgemeines

  • Eine Akkreditierung ist möglich für ausgewiesene Journalisten/ Journalistinnen mit gültigem Presseausweis, die ein berufliches Interesse an der Veranstaltung nachweisen können und unsere Akkreditierungsvoraussetzungen erfüllen.
  • Der Veranstalter entscheidet in Ausnahmefällen über eine limitierte Vergabe von Akkreditierungen ohne Presseausweis.
  • Dauerakkreditierungen werden lediglich an Medienvertreter/ Medienvertreterinnen vergeben, die tagesaktuelle und kontinuierliche Berichterstattung zu Kulturarena-Veranstaltungen veröffentlichen. Die Vergabe ist limitiert und erfolgt nach Prüfung der Anträge durch den Veranstalter.
  • Tagesakkreditierungen für einzelne, ausgewählte Veranstaltungen sind selbstverständlich möglich und werden nach Prüfung vom Veranstalter erteilt. Die Anzahl von Tagesakkreditierungen pro Konzertabend ist limitiert.
  • Mit der Akkreditierung gewährleisten die Journalisten/ Journalistinnen die Bereitstellung von Belegexemplaren ihrer Veröffentlichungen. Sollte dies nicht erfolgen, hält sich der Veranstalter offen, die Akkreditierung im Folgejahr nicht fortzuführen.

Print- & Onlinemedien

  • Journalisten/ Journalistinnen, die sich zum ersten Mal akkreditieren lassen (besonders freie Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen), benötigen eine Bestätigung der zuständigen Chefredaktion mit dem redaktionellen Auftrag zur Kulturarena-Berichterstattung.
  • Liegt kein Auftrag vor, sind zwei aktuelle Belege kulturbezogener Berichterstattungen vorzuweisen.
  • Für Online-Medien: Der Veranstalter benötigt vorab Informationen zur Art der Website, Besucherzahlen, Reichweite und Vorberichterstattung.
  • Die Akkreditierung von Online-Journalisten/ Journalistinnen ist begrenzt.

TV & Radio

  • Journalisten/ Journalistinnen, die sich zum ersten Mal akkreditieren lassen (besonders freie Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen), benötigen eine Bestätigung der zuständigen Chefredaktion mit dem redaktionellen Auftrag zur Kulturarena-Berichterstattung.
  • Anträge für Aufzeichnungen und Interviews müssen direkt über die Künstleragentur gestellt werden - der Kontakt wird von dem Veranstalter an akkreditierte Journalisten/ Journalistinnen vermittelt. Der Veranstalter muss nach Aufzeichnungsgenehmigung / Interviewvereinbarung vor der Veranstaltung über anstehende Aufzeichnungen informiert werden.
  • Das Fotografieren ist für Radiojournalisten nur mit einem Auftrag zur Onlineberichterstattung gestattet.

Fotografen

  • Fotografen/ Fotografinnen, die sich zum ersten Mal akkreditieren lassen (besonders freie Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen), benötigen einen Bestätigungsbrief mit dem redaktionellen Auftrag zur Kulturarena-Fotoberichterstattung, unterzeichnet von der zuständigen Chefredaktion.
  • Die fotografische Dokumentation muss in der Regel an eine inhaltliche Berichterstattung gekoppelt sein. Eine Ausnahme von dieser Regelung kann nur vom Veranstalter getroffen werden.
  • Die Akkreditierung verpflichtet zur Einhaltung der Bedingungen des Künstlers/ der Künstlerin hinsichtlich der Länge und Art der Fotografie. Diese Bedingungen werden jeweils am Konzerttag vom Veranstalter mitgeteilt. Der Fotograf/ die Fotografin ist für die Einholung dieser Informationen vor Konzertbeginn selbst verantwortlich. Bei Nichteinhaltung macht der Veranstalter gegebenenfalls von seinem Hausrecht Gebrauch.
  • Die Akkreditierung von Foto-Journalisten/ Journalistinnen ist begrenzt.